Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  • 1 Allgemeines

(1) Silvia & Matthias Heyder, geschäftlich handelnd unter der Bezeichnung „Silvia & Matthias Heyder GbR“, Am Teichdamme 28, 99428 Weimar, Deutschland (nachfolgend auch „Hausbootvermietung Treibholz“ oder „wir“ genannt) bietet die Möglichkeit, für begrenzte Zeit ein Hausboot zu mieten.

  • 3 Leistungsumfang, Vertragsschluss, aufschiebende Bedingung der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung

(1) Das schwimmende Haus und dessen Leistungsumfang richten sich nach der jeweiligen Beschreibung auf unserer Homepage. Eine Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist nicht gestattet.

(2) Die Leistungsbeschreibung auf der Homepage stellt noch kein verbindliches Angebot unsererseits auf Vermietung des Hausbootes dar.

(3) Sie können auf unserer Homepage eine direkte Buchung vornehmen. In diesem Fall wird der Zeitraum im Kalender automatisch für Sie reserviert. Sie bekommen auch automatisch eine Reservierungsbestätigung. Über unsere Homepage kann danach Niemand mehr eine Buchung für diesen Zeitraum vornehmen. Unser Hausboot wird ggf. auch über andere nicht direkte Kanäle wie Buchungsportale vermarktet. Die Kalender gleichen sich mit diesen Portalen automatisch ab. Trotzdem kann es in seltenen Fällen hierbei zu Fehlern kommen. Daher behalten wir uns für diese seltenen Fälle eine Stornierung der Reservierung binnen 3 Tagen vor. Wir bemühen uns dies noch am gleichen Tag zu prüfen und werden Ihnen danach die Verbindlichkeit bestätigen.

(4) Alternativ können Sie über den Buchungskalender die verfügbaren Zeiträume einsehen und über unser Kontaktformular auf unserer Website oder per Telefon eine unverbindliche Verfügbarkeitsanfrage stellen. Steht das gewünschte Mietobjekt im erwünschten Zeitpunkt noch zur Verfügung, erhalten Sie unsererseits eine verbindliche Reservierungsbestätigung auf Abschluss des Mietvertrages. Mit Eingang der Bestätigung Ihrerseits, welche telefonisch oder auch in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen kann, spätestens jedoch mit Eingang der in unserer Buchungsbestätigung ausgewiesenen Anzahlung auf unserem Konto wird die Buchung verbindlich und der Mietvertrag ist abgeschlossen.

 (5) Der Vertragsschluss steht unter aufschiebenden Bedingungen der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises binnen 10 Tagen nach Zugang unserer Buchungsbestätigung.

(6) Für den Vertragsschluss stehen Deutsch und Englisch als Sprachen zur Verfügung. Der Vertragstext wird von uns für die Dauer der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, Ihnen zudem mit der Buchungsbestätigung zugesendet und kann von Ihnen im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung in Abschrift übersendet werden.

Kinder bis 3 Jahre sind hierbei kostenlos und zwischen 3 und 14 Jahren gewähren wir

  • 4 Preise
  • Die Preisliste sowie ein Preisrechner sind auf unserer Homepage einsehbar. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Reservierung bzw. des Vertragsabschlusses.
  • Der Preis des Bootes ist für eine Belegung von 1-4 Personen konstant. Darüber hinaus (vgl. §7) sind Kinder bis 3 Jahren kostenlos und zw. 3 und 14 Jahren geben wir 50% Preisnachlas.
  • Bei Buchungen von 7 und mehr Tagen gewähren wir 10% Rabat
  • Der Preisrechner auf unsere Homepage berücksichtigt alle Rabatte
  • Die Reservierungsbestätigung enthält die gültige aktuelle Preisberechnung einschl. aller Rabatte.

 

  • 5 Zahlungsfristen, Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen, Kaution

(1) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, gelten folgende Zahlungsfristen:

  • 30 % bei Vertragsabschluss (Anzahlung)
  • 70 % bis spätestens 30 Tage vor dem Buchungszeitraum

Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Mietbeginn) ist der Gesamtpreis nach unserer verbindlichen Buchungsbestätigung sofort fällig. Ist der Betrag nicht binnen 3 Werktagen auf unser Konto eingegangen behalten wir uns eine erneute Vermarktung und somit ggf. eine Stornierung des Vertrags vor. Sie können dies vermeiden, indem Sie uns die Überweisungsbestätigung als pdf-Datei per Email schicken.

 (2) Im Mietpreis ab 3 Übernachtungen enthalten sind

  • Bettwäsche
  • Geschirrtücher
  • ein Handtuchset pro Person 

soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Bei der Übernahme des Hausbootes ist eine Kaution in Höhe von 100,00 EUR fällig. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für evtl. Schlüsselverlust und für evtl. Schäden am und im Boot bzw. schwimmenden Haus. Sie wird bei der Ankunft vor Ort in bar vom Mieter an die Hausverwaltung entrichtet und beim Auszug zurückerstattet, sofern keine Schäden aufgetreten sind. Im Falle von Schäden, welche unter dem Wert der Kaution liegen, wird die Kaution anteilig erstattet.

(4) Als Zahlungsmittel für den Mietpreis und etwaige Nebenkosten steht ausschließlich Überweisung im Voraus zur Verfügung. Etwaige Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des jeweils Zahlungspflichtigen.

Die Kaution ist am Anreisetag in bar (vgl. vorstehend Absatz 3) zu übergeben.

  • 6 Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Vermietung unseres Hausbootes um Verträge zur „Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken“ und um Verträge „zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen“ mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt und mithin ein Widerrufsrecht nicht besteht (§ 312 g Absatz 1 Ziffer 9 BGB).

  • 7 Maximale Belegung

Die maximale Belegung des Hausbootes ist auf 4 erwachsene Personen und maximal 2 zusätzliche Kinder (bis 14 Jahren) beschränkt und darf nicht überschritten werden. Nutzen dennoch mehr Personen das Hausboot, behält sich die Hausbootvermietung Treibholz vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen sowie für die überzähligen Personen rückwirkend ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu erheben. Unser Recht, Schadenersatz für die gesteigerte Abnutzung oder sonstige Schäden zu fordern, bleibt hiervon unberührt.

  • 8 Entschädigung von der Hausbootvermietung Treibholz im Falle des Nichtantritts der Reise durch den Mieter, außerordentliches Kündigungsrecht

(1) Soweit Sie die Anzahlung (vgl. § 5 Absatz 1) nicht zahlen, bedarf es keiner weiterer Aktivitäten Ihrerseits, da der Vertrag dann (mangels Bedingungseintritt) nicht zustande kommt.

(2) Haben Sie die Anzahlung und/oder weitere Zahlungen bereits geleistet, so besteht – da vorliegend Mietrecht anwendbar ist – von Gesetzes wegen, weder ein Rücktritts- noch ein Kündigungsrecht.

(3) Sollten Sie im Falle des Absatzes 2 die Reise nicht antreten, sehen wir folgende Entschädigungspauschalen vor, welche von einem etwaig zurückzuzahlenden Mietpreis in Abzug gebracht werden:

  • bis 60 Tage vor Anreise: 100,00 EUR Bearbeitungspauschale,
  • 59 bis 30 Tage vor Anreise: 30% des Gesamtmietpreises,
  • 30 bis 7 vor Anreise: 70% des Gesamtmietpreises
  • ab 7 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtmietpreises (Ohne Endreinigungsgebühren)
  • Solle die Unterkunft durch eine amtliche Verordnung gesperrt werden (Pandemie) erstatten wir 100% Ihrer Zahlungen

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollte Ihrerseits daher vor Vertragsschluss in Erwägung gezogen werden.

(4) Das Recht auf außerordentliche Kündigung beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solches steht der Hausbootvermietung Treibholz insbesondere zu, im Falle schwerwiegender Verstöße gegen die Hausordnung oder falls, trotz Mahnung, die Zahlung der weiteren Miete (vgl. § 5 Absatz 1) nicht fristgerecht erfolgt.

  • 9 Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Hausbootvermietung Treibholz nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Hausbootvermietung Treibholz wird den Mieter über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird die Hausbootvermietung Treibholz dem Mieter eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

  • 10 Haftung und Schadensmeldepflicht des Mieters

(1) Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am und im Hausboot, dem Ponton, an den Anlagen des Hafens sowie für Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Er haftet ebenso für Schäden, die von Besuchern des Mieters verursacht werden.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, gegenüber der Hausbootvermietung Treibholz Schäden unverzüglich anzuzeigen.

  • 11 Mängelhaftungsrechte und Haftung von der Hausbootvermietung Treibholz

(1) Die verschuldensunabhängige Mängelhaftung von der Hausbootvermietung Treibholz für bei Vertragsschluss bestehende Mängel ist ausgeschlossen. Im Übrigen findet Mietrecht Anwendung.

(2) Wir leisten Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

  1. Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt. 2. Im Falle grober oder einfacher Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Unternehmern (§14 BGB) in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens soweit es sich nicht um Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer daher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). 3. Befinden wir uns jedoch mit unserer Leistung in Verzug, so haften wir auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten. 4. Im Übrigen ist eine Haftung durch uns für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(2) Wir behalten uns den Einwand des Mitverschuldens vor.

(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Die vorstehenden Absätze des § 11 gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

  • 12 Anreise/Abreise und Übernahme/Übergabe, Verwaltung

(1) Der Mietzeitraum beginnt am Tag der Anreise ab 15 Uhr und endet am Tag der Abreise bis 10 Uhr, soweit vorab nicht etwas anderes vereinbart wird. Wir haben zu diesem Zweck eine Hausverwaltung beauftragt, alle die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte vor Ort in Mücheln für uns abzuwickeln. Sie ist – obgleich sie vor allem mit der Säuberung und Instandhaltung des Objekts beauftragt ist – berechtigt, dem Mieter gegenüber hinsichtlich der konkreten Abwicklung Weisung zu erteilen und im gesetzlich oder vertraglich zulässigen Rahmen Zutritt zu dem Hausboot zu verlangen.

Die Öffnungszeiten der Hausverwaltung sind:

April – November

Montag - Freitag

10.00 - 17.00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag   

09.00 - 18.00 Uhr

November - März

Montag - Freitag

11.00 - 17.00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag   

10.00 - 17.00 Uhr

Ist eine Anreise außerhalb dieser Zeiten erwünscht ist dies vorab zu vereinbaren.

(2) Sollten Sie verspätet anreisen, so ist die Hausverwaltung rechtzeitig zu informieren, um dennoch eine Objektübergabe gewährleisten zu können.

(3) Am Anreisetag erhalten Sie ein Übergabeprotokoll. Das Inventar ist vom Mieter auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und die Vollständigkeit zu bestätigen.

(4) Am Tag der Abreise übernimmt die Hausverwaltung das Mietobjekt. Dabei erfolgen die Prüfung der Inventarliste und eine erste Aufnahme von gegebenenfalls aufgetretenen Beschädigungen oder Mängeln in einem Übernahmeprotokoll. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Abnutzung behalten wir uns vor, eine Unkostenpauschale für eine außerordentliche Reinigung bzw. für kleine Instandsetzungen zu erheben. Sie wird mit der Kaution verrechnet.

(5) Bei der Abreise sind sämtliche überlassene Schlüssel zurück zu geben. Im Falle eines Verlustes behält es sich Hausbootvermietung Treibholz vor, die Schließanlage auszutauschen und die dabei entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

(6) Der Aufenthalt von Haustieren ist auf dem Hausboot nicht gestattet.

  • 12 Zutrittsrecht zum Hausboot 

(1) Wir haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Hausboot bei Gefahr im Verzug.

(2) Des Weiteren steht uns ein solches nach vorheriger Ankündigung zu, soweit auf die schutzwürdigen Belange des Gastes bei der Ausübung angemessen Rücksicht genommen wird. Wir werden den Gast im Falle des Satz 1 über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

  • 13 Datenschutz

Siehe Datenschutzerklärung: https://www.treibholz-geiseltalsee.de/daten.html

  • 14 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Stand: September 2018

 

 

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